Amalgam-Verbot 2025

in Verbotsschild schwebt über einer Nahaufnahme einer Amalgam-Füllung im Zahn.

In der Europäischen Union wird ein Amalgam-Verbot ab 2025 gelten. Stichtag für dieses Amalgam-Verbot 2025 wird bereits der 1. Januar sein. Dieser Schritt, der im Rahmen der überarbeiteten EU-Quecksilber-Verordnung beschlossen wurde, zielt darauf ab, sowohl die Gesundheit der Bevölkerung als auch die Umwelt zu schützen. Jährlich wurden in der EU rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam verwendet, ein Material, das in der Zahnmedizin weit verbreitet war. Der EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius betonte, dass Quecksilber eine hochgiftige Chemikalie sei und die dringende Notwendigkeit bestehe, dessen Einsatz für Amalgam-Zahnfüllungen, zu beenden. Das Amalgam-Verbot ab 2025 stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um die potenziellen Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.

Amalgam-Füllungen entfernen

Quecksilber kann in die Umwelt gelangen und sich in der Nahrungskette anreichern, was schwere gesundheitliche Schäden wie Beeinträchtigungen des Gehirns, der Lunge, der Nieren und des Immunsystems verursachen kann. Vor diesem Hintergrund wurde das Amalgam-Verbot 2025 für Füllungen als notwendige Maßnahme gesehen, um die Quecksilberbelastung in allen Bereichen, insbesondere in der Zahnmedizin, zu reduzieren. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen daher keine Amalgamfüllungen mehr verwendet werden, und auch die Herstellung sowie der Export von Dentalamalgam aus der EU wird untersagt. Patienten, die Amalgam-Zahnfüllungen haben, können diese jedoch entfernen und die Zahnfüllung erneuern lassen, um auf quecksilberfreie Alternativen umzusteigen.

Alternative Materialien wie zahnfarbene Kunststofffüllungen und hochwertige Keramikfüllungen stehen mittlerweile zur Verfügung und werden zunehmend bevorzugt. Der Anteil an Amalgamfüllungen ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen, da ästhetische Ansprüche der Patienten gestiegen sind. Dennoch gibt es aus der Zahnärzteschaft auch Kritik am Amalgam-Verbot von 2025. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) warnt vor möglichen Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung, insbesondere für sozial schwächere Gruppen. Es wird darauf hingewiesen, dass noch nicht alle alternativen Materialien für sämtliche Versorgungsformen ausreichend erforscht sind, was eine Schwierigkeit darstellt, wenn Amalgam-Zahnfüllungen verboten werden und man Zahnfüllungen erneuern muss. Weitere Forschung sei nötig, um diese Versorgungslücke zu schließen, aber Ergebnisse werden erst in einigen Jahren erwartet.

Die Zahnärzteschaft protestiert

Ein weiteres Argument der Zahnärzteschaft gegen das Amalgam-Verbot ab 2025 ist, dass bei sachgemäßer Anwendung von Amalgamfüllungen keine Gesundheitsgefahren bestehen. In Deutschland seien Sicherheitsmaßnahmen etabliert, die eine Umweltgefährdung nahezu ausschließen. Zudem sei Dentalamalgam der älteste und am besten erforschte Füllstoff, der in der Regel gut vertragen wird. Viele Zahnärzte sehen die Aufnahme von Quecksilber aus dem Amalgam in Zahnfüllungen als unbedenklich, da sie mit der Belastung durch tägliche Nahrung vergleichbar sei. Dennoch wird das Amalgam entfernen und die Zahnfüllung erneuern zunehmend nachgefragt, da viele Patienten auf quecksilberfreie Alternativen setzen möchten.

Die praktischen Folgen des Amalgam-Verbots 2025 für die zahnmedizinische Versorgung sind noch unklar. Diskussionen laufen darüber, wie die Versorgung der Patienten ab 2025 gestaltet werden soll, insbesondere wer die Kosten für die neuen Füllmaterialien übernimmt, da Amalgamfüllungen bisher als die kostengünstigste Option galten. Es bleibt abzuwarten, welche Lösungen für den kostenfreien Ersatz von Amalgamfüllungen angeboten werden und wie es flächendeckend gelingt, bereits vorhandenes Amalgam zu entfernen.

Wenn Sie unsicher bezüglich vorhandenen Amalgams in Ihrer Zahnfüllung sind, oder Fragen bezüglich des anstehenden Amalgam-Verbotes ab 2025 in der Zahnmedizin haben, dann fragen Sie das Team unserer Praxisklinik Nilius ín Dortmund, die von Prof. Dr. Dr. Manfred Nilius geleitet wird. Vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gern.

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